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   BSG, 16.05.1995 - 9 RVs 11/94   

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https://dejure.org/1995,13252
BSG, 16.05.1995 - 9 RVs 11/94 (https://dejure.org/1995,13252)
BSG, Entscheidung vom 16.05.1995 - 9 RVs 11/94 (https://dejure.org/1995,13252)
BSG, Entscheidung vom 16. Mai 1995 - 9 RVs 11/94 (https://dejure.org/1995,13252)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Erteilung des Nachteilsausgleiches "RF" - Auslegung eines Schreibens als Klageschrift - Revision wegen Verkennung des Streitgegenstandes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.01.1952 - III ZR 196/50

    Beginn der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus BSG, 16.05.1995 - 9 RVs 11/94
    Das ergibt die Auslegung dieses Schreibens, zu der auch das Revisionsgericht berufen ist, ohne dabei an die durch das Tatsachengericht vorgenommene Auslegung gebunden zu sein (vgl BSG SozR 3-1500 § 145 Nr. 2; BGHZ 4, 328, 334 mwN).
  • BSG, 25.02.1993 - 2 RU 30/92

    Streitgegenstand - Berufung - Grundurteil

    Auszug aus BSG, 16.05.1995 - 9 RVs 11/94
    Das ergibt die Auslegung dieses Schreibens, zu der auch das Revisionsgericht berufen ist, ohne dabei an die durch das Tatsachengericht vorgenommene Auslegung gebunden zu sein (vgl BSG SozR 3-1500 § 145 Nr. 2; BGHZ 4, 328, 334 mwN).
  • BSG, 14.06.2018 - B 9 SB 2/16 R

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - sozialgerichtliches Verfahren -

    Diese Auslegung ist unter Berücksichtigung aller Umstände auch vom Revisionsgericht vorzunehmen, ohne an die von den Tatsachengerichten vorgenommene Auslegung gebunden zu sein (vgl BSG Urteil vom 16.5.1995 - 9 RVs 11/94 - Juris RdNr 13 mwN; Jaritz in Roos/Wahrendorf, SGG, 2014, § 92 RdNr 45 mwN) .
  • BSG, 07.09.2017 - B 10 ÜG 1/17 R

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - Altfall -

    Bei Prozesserklärungen hat das Revisionsgericht - anders als jedenfalls bei individuellen materiell-rechtlichen Willenserklärungen - die Auslegung der Erklärung durch die Instanzgerichte in vollem Umfang und ohne Bindung an die vorinstanzliche Auslegung zu überprüfen (vgl BSG Urteil vom 16.5.1995 - 9 RVs 11/94 - Juris mwN; BSG Urteil vom 23.2.2017 - B 11 AL 2/16 R - Juris RdNr 15) .
  • BSG, 08.12.2010 - B 6 KA 38/09 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Auslegung nicht eindeutiger Prozessanträge -

    Zur Auslegung ist auch ein Revisionsgericht berufen, ohne dabei an die durch das Tatsachengericht vorgenommene Auslegung gebunden zu sein (BSG Urteil vom 16.5.1995 - 9 RVs 11/94 - juris RdNr 13, unter Hinweis auf BSG SozR 3-1500 § 145 Nr. 2 und auf BGHZ 4, 328, 334 mwN).
  • BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 5/10 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Arzneikostenregress - unzulässige

    Zur Auslegung des Klageantrags ist auch das Revisionsgericht berufen, ohne dabei an die durch das Tatsachengericht vorgenommene Auslegung gebunden zu sein (BSG Urteil vom 16.5.1995 - 9 RVs 11/94 - juris RdNr 13, unter Hinweis auf BSG SozR 3-1500 § 145 Nr. 2 und BGHZ 4, 328, 334 mwN) .
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